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Die UNO Behindertenrechtskonvention (BRK) ist seit Mai 2014 in der Schweiz in Kraft. Die Ratifizierung ist eine klare Verpflichtung, Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.
Definition Inklusion
Zur Definition von Inklusion greift Special Olympics Switzerland auf folgende Zitate zurück:
- Inklusion fordert (…) nicht bloss die Öffnung bestehender Systeme für Menschen mit Behinderungen «im Rahmen des Möglichen», sondern die Veränderung der Gesellschaft und ihrer Subsysteme dahingehend, dass alle Menschen selbstverständlich zugehörig sind. (Aichele, 2008, S. 12; Bielefeldt, 2009, S. 11)
- «Wir sprechen (…) über das Paradigma und die Haltung. Inklusion impliziert ein verändertes Grundverständnis im Hinblick auf eine grundlegende Anerkennung von Verschiedenheit und Heterogenität als Normalität» (Curdt, 2012)
Inklusion bei Special Olympics Switzerland
Special Olympics Switzerland setzt die Forderung der UNO BRK im Bereich Sport mit dem Programm Unified um und fördert den Aufbau von angepassten Sport- und Bewegungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung. Die Stiftung arbeitet dabei Hand in Hand mit Sportvereinen, Sportanlässen und Sportverbänden, damit Menschen mit Beeinträchtigung in bestehenden Strukturen partizipieren können.